DJV wehrt sich erfolgreich gegen rufschädigende Falschbehauptung

Der Verband würde sich nicht gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen wehren: Diese unwahre Behauptung darf Severin Schneider mit seinem YouTube-Kanal TacticalDad-Gear nicht wiederholen. Das entschied das Landgericht Berlin II. (Berlin, 10. September 2026) Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einen wichtigen gerichtlichen Erfolg im Äußerungsrecht erzielt. Das Landgericht Berlin II hat eine einstweilige Verfügung gegen Severin Schneider, Betreiber des YouTube-Kanals Tactical-DadGear, erlassen. Diese verbietet ihm, weiterhin zu behaupten, Vertreter des DJV hätten gegenüber dem Bundesinnenministerium erklärt, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren....

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