Neue Regeln für Textilbranche: Große Händler dürfen unverkaufte Waren nicht mehr vernichten

Künftig dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires nicht mehr entsorgen oder vernichten. Dafür hat sich das BMUKN im Rahmen der Verhandlung der EU-Ökodesign-Verordnung eingesetzt.

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