Künftig dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires nicht mehr entsorgen oder vernichten. Dafür hat sich das BMUKN im Rahmen der Verhandlung der EU-Ökodesign-Verordnung eingesetzt.
17
Jul
2026
🏛️ Naturschutz & Umwelt
Neue Regeln für Textilbranche: Große Händler dürfen unverkaufte Waren nicht mehr vernichten
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