Recht auf Reparatur: Ein Meilenstein für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz

Seit dem 31. Juli gilt in der EU das verbindliche Recht auf Reparatur. Es markiert einen zentralen Hebel gegen die rund 10 Millionen Tonnen Elektroschrott, die jährlich in der EU anfallen, und für den Erhalt wertvoller Rohstoffe.

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